Allgemeine Geschäftsbedingungen
Immanuel Reimold – Filmproduktion & Werbung

(Stand: März 2021)

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Immanuel Reimold – Filmproduktion & Werbung, Am Stadion 2, 76646 Bruchsal (im Folgenden: “Agentur” genannt), und den Auftraggebern (im Folgenden: “Kunde” genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung oder zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Agentur nur an, wenn dies ausdrücklich und in Schriftform vereinbart wurde. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.

 

§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Immanuel Reimold – Filmproduktion & Werbung in Bruchsal.

(3) Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG

(1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots des Kunden bzw. dessen Auftragserteilung und der darauf folgenden Bestätigung der Agentur zustande. Die Beauftragung einer (oder mehrerer) Dienstleistung(en) gilt ebenso als Auftragserteilungen. Preise auf der Website stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Die Annahme von Aufträgen werden dem Kunden per E-Mail bestätigt.

(2) Die Agentur ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Durchführung von Aufträgen oder Teilen von Aufträgen zu betrauen. Gläubiger des Vergütungsanspruches bleibt in diesen Fällen die Agentur.

(3) Die Agentur behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine durch unvorhergesehene Umstände und Hindernisse, insbesondere höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel oder unverschuldete
verspätete Materialanlieferungen, hervorgerufene Liefer- oder Leistungsverzögerung länger als sechs Wochen andauert und diese nicht von der Agentur zu
vertreten ist.

(4) Bei Verzug mit der Annahme hat die Agentur zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefer- bzw. Leistungstermin zu
bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er
der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

§ 4 HERSTELLUNG UND KOSTEN

(1) Die Erstellung der Medienprodukte erfolgen aufgrund eines Briefings, Konzepts, Drehbuchs, Storyboards, oder des Ergebnisses einer Besprechungen
zwischen Kunden und der Agentur.

(2) Die Agentur verkauft ausschließlich die Herstellung der Medienprodukte und deren Nutzung. Roh- und Projektdaten werden nur
nach gesonderter Absprache herausgegeben und gegebenenfalls speziell berechnet.

(3) Der Kunde ist verantwortlich für die sachliche Richtigkeit des Inhalts der Medienprodukte. Kosten für Nachbesserungen während oder nach Ende
der Produktion trägt der Kunde.

(4) Je Endprodukte ist mindestens eine Korrekturrunde im angebotenen Preis inbegriffen. Mehrkosten die durch Änderungen am Konzept, Drehplan oder
Vertrag entstehen trägt der Kunde.

(5) Die Agentur ist verpflichtet Mehrkostenforderungen rechtzeitig und begründet dem Kunden zu melden.

(6) Medienprodukte sind individuelle Kreativleistungen. Diese sind immer subjektiv zu betrachten. Mängelansprüche die rein subjektiver Natur sind, sind
nicht rechtskräftig.

(7) Die Agentur behält sich vor mit den, von Seiten der Kunden, veröffentlichten
Endprodukten, für sich zu werben. Projekt- und Rohdaten werden mindestens ein
Jahr nach Projektabschluss kostenlos aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist wird
mit dem Kunden über die (weitere) Speicherung entschieden.

(8) Sofern nicht anders vereinbart gelten folgende Endformate für alle Medienprodukte die die Agentur erstellt:
1. Video/Film: mind. 1920×1080 Pixel (FullHD), 25 fps, h.264 Codierung (16 Mbit/s)
2. Foto: mind. 4.000 x 3.000 Pixel, Jpeg Komprimierung, Hohe Qualitätsstufe
3. Ton/Musik: mind. 44.100 Hz, 16 bit, mp3 oder m4a Codierung (320 Kbit/s)
4. Druckdaten/Konzepte/Entwürfe: Druckbare PDF in hoher Auflösung

§ 5 NUTZUNGSRECHTE

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung Online, Intern und auf Messen/Events.

(2) Für die Nutzung in TV, Radio sowie bei Video-On-Demand-Services müssen 
gesondert Lizenzen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) erworben werden und sind nicht im angebotenen Preis inklusive.

 

§ 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Kunden sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart. Schecks, Wechsel und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und ändern nichts an der Fälligkeit, wobei Kosten zu Lasten des Kunden gehen.

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Die ausgehändigten Produkte (Videos, Fotos, Konzepte, etc.) bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Agentur, im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Agentur im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.

(2) Bei Zahlungsverzug des Kunden, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen durch die Agentur, oder bei Vermögensverfall des Kunden kann die Agentur vom Vertrag zurücktreten.

(3) Für Test- und Vorführzwecke übergebene Produkte (Videos, Fotos, Konzepte, etc.) verbleiben im Eigentum der Agentur. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

§ 8 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


§ 9 MÄNGELHAFTUNG

(1) Die von der Agentur in Werbung, Prospekten, Druckschriften und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 443 BGB dar.

(2) Besondere technische Anforderungen und Verwendungszwecke sind bei Auftragserteilung schriftlich und abschließend festzulegen und müssen von der Agentur bestätigt werden. Der Kunde ist in diesem Fall zur Abnahme verpflichtet.

(3) Der Kunde hat bei Erhalt des Produktes/nach Abschluss der Leistung nach allen technischen Anforderungen und zumutbaren Prüfungsmethoden zu prüfen, ggf. auch bei seinen Kunden.

(4) In allen Fällen ist die Agentur sofort schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde gibt der Agentur Gelegenheit zur Überprüfung, einschließlich der Besichtigung, Durchführung von Probeläufen und Einsicht in die Unterlagen. Qualitätsmängel sind abschließend und ausreichend spezifiziert sofort zu melden.

§ 10 HAFTUNG

(1) Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Agentur unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Agentur haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Agentur nicht.

(2) Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes/der Dienstleistung und bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

(3) Ist die Haftung von der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.

(4) Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von durchgeführten Projektmaßnahmen trägt der Kunde. Das gilt insbesondere für den Fall, dass Werbemaßnahmen oder andere Aufträge gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist die Agentur verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur nach Mitteilung von Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat.

(5) Erachtet die Agentur für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

(6) In keinem Fall haftet die Agentur wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Aussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

§ 11 DATENSCHUTZ

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Agentur auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG), der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Datenschutzerklärung der Agentur.

(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet-

(3) Der Kunde ist zuständig für die Einholung von Einwilligungen Dritter deren personenbezogenen Daten (Fotos, Videos, Tonspuren, etc.) im Endprodukt zu sehen bzw. zu hören sind.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Abänderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
(2) Die Unwirksamkeit einer Bestimmung lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.